Einleitung
Das Recht auf Gesundheit und das psychophysische Wohlbefinden der Mitglieder stellt
einen absolut vorrangigen Wert dar, der auch über sportlichen Ergebnissen steht. Ein
grundlegendes Recht der Mitglieder ist es, mit Respekt und Würde behandelt und vor jeder
Form von Missbrauch, Belästigung, geschlechtsspezifischer Gewalt sowie jeglicher anderen
Form der Diskriminierung, wie sie im Gesetzesdekret Nr. 198/2006 vorgesehen ist, geschützt
zu werden – unabhängig von ethnischer Herkunft, persönlichen Überzeugungen,
Behinderung, Alter, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Sprache, politischer
Meinung, Religion, Vermögensstatus, Herkunft oder körperlicher, intellektueller, sozialer
oder sportlicher Bedingung. Mit diesem Dokument beabsichtigt der ASV Eppaner
Burgenläufer, die oben genannten Grundsätze umzusetzen, um den darin verankerten
Schutzansprüchen effektiv gerecht zu werden.
Art. 1 – Ziele
- Dieses Dokument regelt und definiert die Instrumente zur Prävention und Bekämpfung
jeder Form von Missbrauch, Belästigung, geschlechtsspezifischer Gewalt oder
Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Religion, persönlichen Überzeugungen, Behinderung,
Alter, sexueller Orientierung oder aus den im Gesetzesdekret Nr. 198/2006 genannten
Gründen, die den Mitgliedern, insbesondere Minderjährigen, innerhalb des Sportclub
Merano ASD (nachfolgend kurz „Verein“ genannt) zugefügt werden.
- Die in dieser Regelung enthaltenen Vorschriften orientieren sich an den derzeit gültigen
Leitlinien des CONI (Italienisches Olympisches Komitee) und stellen eine Reihe von
Verhaltensregeln dar, an die sich alle Mitglieder des Vereins halten müssen, um:
a) das Recht aller Mitglieder auf Schutz vor jeglicher Form von Missbrauch, Gewalt oder
Diskriminierung zu fördern;
b) eine inklusive Kultur und ein Umfeld zu fördern, das die Würde und die Rechte aller
Mitglieder, insbesondere Minderjähriger, respektiert, Gleichheit und Fairness gewährleistet
und Diversität wertschätzt;
c) die Mitglieder über ihre Rechte, Pflichten, Verpflichtungen und Verantwortlich keiten
aufzuklären;
d) geeignete Maßnahmen, Verfahren und Schutzpolitiken (Safeguarding) zu definieren und
umzusetzen, auch in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des von der Vereinigung eingesetzten Safeguarding Officers, um das Risiko schädigender Handlungen gegen Rechte,
insbesondere von minderjährigen Mitgliedern, zu minimieren;
e) eine zügige, wirksame und vertrauliche Bearbeitung von Meldungen über Missbrauch,
Gewalt und Diskriminierung sicherzustellen und die Hinweisgeber zu schützen; ASV
Eppaner Burgenläufer
f) Mitglieder, auch Minderjährige, über Maßnahmen und Verfahren zur Prävention und
Bekämpfung von Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung sowie insbesondere über die
Verfahren zur Meldung solcher Vorfälle zu informieren; die Teilnahme der Vereinsmitglieder an Initiativen der nationalen Komitees im Rahmen der Safeguarding-Politiken zu fördern;
g) die Einbindung aller Personen, die in irgendeiner Funktion oder Rolle an sportlichen
Aktivitäten beteiligt sind, in die Umsetzung der Schutzmaßnahmen, Verfahren und
Safeguarding Politiken des Vereins zu gewährleisten.
Art. 2 – Anwendungsbereich
Die Personen, die zur Einhaltung dieses Dokuments verpflichtet sind, umfassen:
a) alle Mitglieder des ASV Eppaner Burgenläufer.
b) alle Personen, die ein Arbeits- oder Freiwilligenverhältnis mit dem Verein unterhalten;
c) alle Personen, die in irgendeiner Form eine Beziehung zum Verein haben.
Art. 3 – Verhaltensregeln
Der Verein hat die Pflicht, seine Strukturen und Handlungsweisen so zu gestalten, dass die
in Artikel 1 genannten Ziele umgesetzt werden. Dabei sind die folgenden Verhaltensnormen
einzuhalten:
a) Sicherstellung eines Umfelds, das von Gleichheit, Freiheit, Würde und Unverletzlichkeit
der Person geprägt ist:
• Trainingszeiten und Wettkampfbeteiligung sind so zu planen, dass keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Ethnie, kultureller Zugehörigkeit usw. erfolgt.
• Benachteiligte Minderjährige sollen gerecht auf Teams oder Trainingsgruppen verteilt werden, um Integration zu fördern.
b) Respektvolle Behandlung aller Mitglieder unabhängig von Alter, Ethnie, sozialer
Herkunft, politischer Meinung, religiöser Überzeugung, Geschlecht, sexueller Orientierung,
Behinderung usw.:
• Technische Regeln sind so festzulegen, dass jeder Athlet individuell betreut werden kann.
• Es muss eine ausreichende Anzahl an Trainern für die jeweilige Zusammensetzung der Gruppen vorhanden sein.
• Techniker, Athleten und Funktionäre sollen eine diskriminierungsfreie Sprache verwenden.
c) Sportliche Aktivitäten im Einklang mit der physischen, sportlichen und emotionalen
Entwicklung der Athleten durchführen:
• Minderjährige sollen in Gesprächen zu ihren sportlichen Zielen und Wünschen angehört werden.
• Die sportliche Planung jedes Athleten muss dessen Fähigkeiten und Ambitionen berücksichtigen.
d) Beachtung von Belastungssituationen, auch im Zusammenhang mit Essstörungen,
insbesondere bei Minderjährigen:
• Unterstützung der Trainer durch spezialisierte Fachkräfte.
• Während des Trainings sollen zusätzliche Personen anwesend sein, die das Verhalten der Athleten überwachen.
• Ernährungsbildungsprogramme sind einzuplanen.
• Eine Ansprechperson innerhalb des Vorstands soll für den Dialog mit Athleten, insbesondere Minderjährigen, benannt werden, um Anzeichen von Unwohlsein zu erkennen.
e) Unverzügliche Meldung von relevanten Umständen an Sorgeberechtigte oder zuständige
Überwachungsstellen:
• Bestimmung der meldepflichtigen Personen und der Umstände, die gemeldet werden müssen, auch im sportfremden Bereich.
• Benachrichtigung der Eltern über das Fernbleiben von Minderjährigen bei Wettkämpfen oder Trainings.
f) Konsultation des Verantwortlichen für Safeguarding-Politik bei Verdacht auf relevante erhaltensweisen gemäß diesem Dokument.
g) Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung durch folgende Verhaltensweisen:
• Vermeidung körperlicher Kontakte zwischen Athleten und Trainern oder Funktionären.
• Sensibilisierung für eine angemessene Sprache und Vermeidung diskriminierender, sexistische oder rassistische Ausdrücke.
• Einzeltrainings in nicht frequentierten Räumen nur in Anwesenheit eines weiteren
Funktionärs.
• Bei medizinischen oder physiotherapeutischen Behandlungen sollte eine Person desselben Geschlechts wie der Athlet oder ein Elternteil anwesend sein.
• Förderung eines professionellen Umgangs zwischen Trainern und Funktionären, um peinliche
Situationen zu Zusätzliche Verhaltensregeln bei spezifischen Situationen im Verein:
• Trainer dürfen die Umkleideräume nicht betreten, wenn Athleten anwesend sind.
• Auf Reisen sind logistische Lösungen zu finden, um ein gemeinsames Zimmer von Trainern und Athleten zu vermeiden.
• Beim Abholen von Athleten von ihrer Residenz sollten stets mindestens zwei Funktionäre anwesend sein.
• Bei Unterbringung von minderjährigen Athleten außerhalb ihres Wohnorts ist der Zugang von Trainern oder Funktionären auf Kontrollzwecke zu beschränken, die stets von mindestens zwei Personen, davon einer desselben Geschlechts wie die Athleten, durchgeführt werden.
• Verhaltensregeln für Athleten in Umkleideräumen sollen Mobbing oder Cybermobbing entgegenwirken. Artikel 4 – Schutz von Minderjährigen – Pflichten 1. Alle Personen, die innerhalb des Vereins – unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit – Funktionen ausüben, die regelmäßigen Kontakt mit
Minderjährigen erfordern, müssen eine Kopie des polizeilichen Führungszeugnisses gemäß
geltendem Recht vorlegen.